Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung

Dem Verkauf der Waren und sonstigen Leistungen des Anbieters liegen ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen zugrunde, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Kunden, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelfall widersprochen haben. Spätestens mit der Annahme unserer Ware oder sonstiger Leistung gelten die Verkaufsbedingungen durch den Kunden, selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen. Abweichungen von den Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag. Veränderungen, die der Kunde eigenmächtig an unseren Verkaufsbedingungen vornimmt, sind von vornherein wirkungslos.

 

§2 Angebote und Annahme

Unsere Angebote und Verträge verstehen sich stets freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit, insbesondere der Belieferung durch unsere Lieferanten. Die Vereinbarung besonderer Verkaufsbedingungen durch unsere Vertreter ist für uns erst nach schriftlicher Bestätigung bindend.

 

§3 Preise

3.1 Es gilt jeweils die bei Vertragsbeginn gültige Preisliste des Anbieters. 3.2 Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Fracht-, Porto-und Verpackungskosten sowie Versicherungs-, Zoll- und Grenzgebühren. Kleinmaterial wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.

 

§4 Lieferung

Die Lieferzeit wird nach Vereinbarung festgelegt. Teillieferungen sind zulässig.

 

§5 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung

5.1 Zahlungspläne für Hard- und Software sind in den AGB-PF und AGB-Ü geregelt. 5.2 Dienstleistungen werden, sofern nicht ausdrücklich bereits in den genannten Preisen enthalten, nach Zeitaufwand berechnet. 5.3 Die Mitarbeiter des Anbieters halten die täglichen Arbeitszeiten unter Angabe der bearbeiteten Position und der Art der Tätigkeit in einer Liste fest und legen diese mit der Rechnung vor. 5.4 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzug zahlbar. 5.5 Der Kunde ist – unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder die vom Anbieter anerkannt worden sind. 5.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen gemäß §288 Abs. 1 BGB, sowie Verwaltungsgebühren von € 10,– berechnet. 5.7 Der Anbieter behält sich einen verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt für die gelieferte Ware vor, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher vom Anbieter erbrachten Leistungen, Hard- und Softwarelieferungen und Dienstleistungen.

 

§6 Abnahme

Unter Abnahme ist die erfolgreiche Funktionsprüfung zu verstehen, welche unmittelbar nach der Lieferung der Waren und Leistungen zu beginnen hat. Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die gelieferten Waren alle wesentlichen Punkte erfüllen, die vertraglich vorgesehen waren. Offensichtliche Fehler sind sofort nach einer ersten Funktionsprüfung schriftlich zu rügen, spätestens innerhalb von 4 Wochen ab Ablieferung. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rüge gilt die Lieferung / das Werk als abgenommen.

 

§7 Schweigepflicht des Anbieters/Datenschutz

7.1 Der Anbieter ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigten Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden erfolgen. 7.2 Der Anbieter verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung der vorstehenden Vorschrift. 7.3 Jeder Vertragspartner darf Daten des anderen im Rahmen der Auftragsabwicklung automatisiert verarbeiten.

 

§8 Störungen bei der Leistungserbringung

Soweit eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann der Anbieter eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann der Anbieter auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen.

 

§9 Haftung des Anbieters für Schutzrechtsverletzungen

9.1 Der Anbieter haftet dafür, dass seine Leistungen im Bereich der Europäischen Gemeinschaft frei von Schutzrechten Dritter sind und stellt den Kunden von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter fern. 9.2 Macht ein Dritter gegen über dem Kunden geltend, dass eine Leistung seine Rechte verletzen würde, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Er überläßt es diesem – und für diesen ggf. dessen Vorlieferanten – soweit wie zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf dessen Kosten abzuwehren. 9.3 Werden durch eine Leistung Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten – dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder – die Leistung schutzrechtsfrei gestalten oder – Leistung zum Rechnungspreis (abzüglich einer angemessenen Nutzungsschädigung) zurücknehmen. Schadenersatzansprüche bleiben bei Verschulden des Anbieters – im Rahmen von §9 AGB-A – unberührt. 9.4 Der Anbieter ist berechtigt, entsprechend den vorstehenden Regelungen dem Kunden die Nutzung der Leistung zu untersagen, wenn ihm Gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

 

§10 Haftung des Anbieters auf Schadensersatz

10.1 Der Anbieter haftet dem Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden und für Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht worden sind. 10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn der Anbieter eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt. Bei laufend zu zahlender Pauschale ist die Haftung auf die in dem Jahr zu zahlende Pauschale begrenzt, in dem der einzelne Schadensfall entstand. Der Kunde kann bei Vertragsabschluß eine weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung verlangen. Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit auch dann, wenn die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters gedeckt sind. Der Anbieter verpflichtet sich, den bei Vertragsabschluß bestehenden Versicherungsschutz beizubehalten. 10.3 Bei Datenverlust haftet der Anbieter nur auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Anbieter ihm obliegende Pflichten zur Einweisung in die Datensicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. 10.4 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Anbieter verjähren einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungfristen bestehen. 10.5 Soweit Ansprüche aus §§1 und 4 Produkthaftungsgesetz bestehen, bleiben diese unberührt.

 

§11 Gewährleistung

11.1 Die Gewährleistungspflicht beträgt 1 Jahr. Im Falle der Lieferung von Software, auch von Standardsoftware, bzw. im Falle der Durchführung von Programmierungsleistungen, wird das Recht zur Nachbesserung eingeräumt. 11.2 Die Gewährleistungspflicht beim Verkauf gebrauchter Waren ist auf ein halbes Jahr reduziert. 11.3 Jegliche Art von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen werden außer im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt.

 

§12 Sonstiges

12.1 Es gilt deutsches Recht. Soweit für Auslandskunden das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen. 12.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages sollen schriftlich fixiert werden. 12.3 Gerichtstand gegenüber einem Vollkaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. 12.4 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-A) w Stand: 1. August 2004