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Definition
Ein Arbeitsvertrag liegt dann vor, wenn jemand sich zu einer Arbeitsleistung für einen anderen verpflichtet. Die beiden Vertragspartner werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber genannt. Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber haben sowohl Rechte als auch Pflichten, somit ist er für beide Parteien verpflichtend. Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Gehaltszahlung, wohingegen der Arbeitnehmer sich zur Erbringung der Arbeitsleistung verpflichtet. Somit bildet der Arbeitsvertrag die Basis für das Arbeitsverhältnis.
Verwendung
Durch den Arbeitsvertrag wird das Schuldverhältnis zwischen den Vertragsparteien Arbeitnehmer und Arbeitgeber klar zu definieren. Die Klauseln des Arbeitsvertrags regeln im Detail wie erwähnt die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Somit kann man ihn als Beweismittel verstehen. Durch die Verschriftlichung und Unterschrift des Arbeitsvertrages werden die getroffenen Vereinbarungen bewiesen. Dadurch entsteht für beide Parteien eine Sicherheit geboten. Dadurch können auch keine nachträglichen zusätzlichen Vereinbarungen getroffen werden ohne Zustimmung des Arbeitnehmers. Bei der Verschriftlichung des Arbeitsvertrages kann es jedoch passieren, dass für den Arbeitnehmer ungünstige Klauseln angeführt werden oder Klauseln die gar rechtlich nicht zulässig sind. Deshalb gilt es den Arbeitsvertrag genau zu lesen und gegebenenfalls zu hinterfragen.
Regelung
Für den Arbeitsvertrag gibt es keine Formvorschrift. Jedoch gilt in Deutschland die Dokumentationspflicht. Sie müssen Arbeitsverträge definitiv verschriftlichen. Spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses müssen die wichtigsten Bedingungen schriftlich niedergeschrieben werden.
Mindestinhalte
Der Inhalt und Umfang des Arbeitsvertrages ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Unter anderem hängt es von der Art der Tätigkeit und der Qualifikation des Arbeitnehmers ab. Ein Arbeitsvertrag mit einem leitenden Angestellten zum Beispiel wird sicherlich mehr Regelungsbedarf haben wie ein normales Angestelltenverhältnis. Des Weiteren ist es entscheidend, ob auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung findet.
Der Mindestinhalt nach dem Nachweisgesetz:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
- Bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Der Arbeitsort
- Der Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,
- Eine Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit
- Die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts, einschließlich Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit
- Die vereinbarte Arbeitszeit
- Die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubes
- Die Kündigungsfristen
- Ein Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind
- Bei geringfügig Beschäftigten im Sinnes des 4. Sozialgesetzbuches der Hinweis, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers erwerben kann, wenn er für die Rentenversicherungspflicht optiert
Fazit: Bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages sollte man sich ausführlich informieren bzw. beraten lassen um Form und Inhaltsfehler zu vermeiden.
Quellen:
https://www.arbeitsrechte.de/arbeitsvertrag/
https://www.personio.de/hr-lexikon/arbeitsvertrag/
https://arbeits-abc.de/arbeitsvertrag/
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/arbeitsvertrag-30387