ZEITundZUTRITT > Lexikon > Bundesurlaubsgesetz
Erstmals im Jahr 1963 verkündet regelt das Bundesurlaubsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/) den Erholungsurlaub in Deutschland. Der Zweck dieses Gesetzes ist der soziale Arbeitsschutz. Die letzte Änderung des Bundesurlaubsgesetzes erfolgte am 20.04.2013. Es besteht aus insgesamt 16 Paragrafen und gilt für alle Angestellten, Arbeiter, arbeitnehmerähnliche Personen und ist auch Auszubildende gültig.
Laut Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Das Bundesurlaubsgesetz gilt nach Paragraf 2 für jede arbeitnehmerähnliche Person. Angestellte, Arbeiter als auch Auszubildende.
Der Urlaubsanspruch laut Bundesurlaubsgesetz beträgt mindestens 24 Werktage im Kalenderjahr ausgehend von einer Beschäftigung von Montag bis Samstag. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind. Bei einer geringeren Beschäftigung berechnet man den Urlaubsanspruch. Um die Umrechnung der Urlaubstage zu umgehen, kann vertraglich regeln wie viele Urlaubstage dem Arbeitnehmer zustehen.
Nach einer Dauer von sechs Monaten erhält der Arbeitnehmer den vollen Urlaubsanspruch. Wenn, der Arbeitnehmer bei einem früheren Arbeitgeber schon Urlaubstage verbraucht hat, so sind diese beim neuen Arbeitgeber nicht neu zu gewähren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet bei Ausscheiden des Arbeitnehmers diesem eine Bescheinigung auszustellen, über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub. Ein Zwölftel des Anspruchs wird einem Arbeitnehmer schon zur Verfügung gestellt mit jedem vollendeten Monat im Unternehmen (https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html).
Die Wünsche des Arbeitnehmers müssen berücksichtigt werden, der Zeitpunkt des Urlaubs wird jedoch vom Arbeitgeber bestimmt. Wichtig ist, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen wird. Aus wichtigen Gründen kann einer Übertragung in das nächste Jahr erfolgen. Die übertragenen Urlaubstage sind dann im ersten Quartal des neuen Jahres zu nehmen. Geschieht dies nicht so, verfällt der Urlaubsanspruch.
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. Ausnahmen bestätigen die Regel! Kann davon ausgegangen werden, dass Ihre Erwerbstätigkeit dem Grundsatz der Erholung nicht entgegensteht, kann eine Erwerbstätigkeit während Ihrer Urlaubszeit erlaubt sein. Wichtig ist, um Missverständnisse und Ärgernisse zu vermeiden, sollte der Wunsch nach einer Nebentätigkeit im Urlaub am besten vorab mit dem Arbeitgeber kommuniziert werden.
Nein. Bringt ein Arbeitnehmer zur Bestätigung des Krankheitsfalls ein ärztliches Attest vor, bleiben die Urlaubstage erhalten.
Als Basis für die Berechnung gilt der Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt. Das berechnete Urlaubsentgelt ist vor Urlaubsantritt auszuzahlen. Verdienstkürzungen sind bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen.
Arbeitnehmer können Schadensersatz geltend machen. Wenn, der Arbeitgeber zum Beispiel den Urlaubsantritt aus betrieblichen Gründen dem Arbeitnehmer verweigert. Wenn als Folge, dessen der Urlaubsanspruch verfällt, muss dem Arbeitnehmer Schadensersatz geleistet werden.
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