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Definition

 

Die DSGVO ist die Datenschutzgrundverordnung. Diese Verordnung der Europäischen Union vereinheitlicht die Regeln darüber wie private und öffentliche Datenverarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten dürfen. Vereinfacht gesagt sorgt die Datenschutzverordnung dafür, dass personenbezogene Daten sensibel behandelt werden und dass Daten vor Missbrauch geschützt werden. Die Datenschutzgrundverordnung ist seit dem 25.05.2018 für jeden Mitgliedsstaat der EU verbindlich und ist anzuwenden. Für die Mitgliedsstaaten gibt es jedoch einen gewissen Handlungsspielraum.

Zweck

Die DSGVO schafft eine einheitliche Basis für die Mitgliedstaaten der EU. Durch die Bestimmung der Datenschutzgrundverordnung sollten Europaweit die bis dahin geltenden Reglements vereinheitlicht werden. Da die Unterschiede von Land zu Land stark variierten. Damit soll zum einen der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet sein innerhalb der Europäischen Union aber auch der als auch die Möglichkeit zum freien Datenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes. Vorrangig bezüglich des Datenschutzes sollen in allen Unternehmen Grundsätze wie Transparenz, Vertraulichkeit, Rechenschaftspflicht, Zweckbindung und Datenminimierung sein.

Inhalt

Datenschutzbestimmungen für Websites (für Kinder und Jugendliche gibt es noch weitere Bestimmungen), Auftragsverarbeitung, Videoüberwachung, Datentransfer ins Ausland (international), Pflichten für Unternehmen und Beschäftigtendatenschutz (Schutz der Arbeitnehmerdaten) das sind die maßgeblichen Inhalte der DSGVO.

Konsequenzen

Aufsichtsbehörden kontrollieren die Einhaltung des Gesetzes. Bei Nichteinhaltung folgen zunächst Abmahnungen. Wenn, sie erneut die Bestimmungen der DSGVO nicht einhalten gelten hohe Bußgeldvorschriften. Die maximale Geldbuße beträgt dabei 20 Millionen Euro. 

 

Vor- und Nachteile

Gewiss entstehen durch die Vorschriften der Datenschutzverordnung Nachteile wie hoher Aufwand für Unternehmen sowie eine Benachteiligung für kleine Unternehmen. Durch die Regelung minimiert sich die Effizienz der Unternehmen. Doch die Regelungen bringen auch Vorteile. Durch die Regelungen der DSGVO haben sie mehr Kontrolle über Ihre Daten da die Datenverarbeitung nur mit Einwilligung möglich ist, damit ist auch eine höhere Datensicherheit verbunden. Sie können die Löschung persönlicher Daten veranlassen. Das Datenschutzniveau ist daher vereinheitlicht.

Änderungen

Durch die Einführung der DSGVO wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erneuert und dient als nationale Öffnungsklausel. Das ermöglicht Deutschland, als Mitgliedstaat der EU die Regelungen der DSGVO zu modulieren und zu konkretisieren. Außereuropäische Unternehmen unterliegen nun auch der Datenschutzgrundverordnung, wenn sie auf dem europäischen Markt tätig sein wollen. Verbraucher müssen seit der Einführung der DSGVO der Verarbeitung ihrer Daten freiwillig zustimmen und haben das Recht dieser Zustimmung jederzeit zu widerrufen. Verbraucher haben auch die Möglichkeit die Löschung ihrer Daten zu veranlassen und Auskunft über den Zweck und Dauer der Datenverarbeitung zu erhalten.

Quellen:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung

https://dsgvo-gesetz.de/

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/europaeische-datenschutzgrundverordnung.html

https://www.datenschutz-praxis.de/datenschutzbeauftragte/die-aufgaben-des-dsb-nach-der-grundverordnung/