ZEITundZUTRITT> Lexikon > Elternzeit
Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von Mitarbeitern nach der Geburt eines Kindes.
Mitarbeiter haben ein Anrecht diese Zeit zu beantragen. Sie kann pro Kind bis zu drei Jahre betragen.
Mitarbeiter müssen in dieser Zeit nicht arbeiten, werden jedoch auch nicht entlohnt. Um diese Zeit ohne Entgeltleistungen zu überbrücken haben Eltern die Möglichkeit Elterngeld zu beantragen.
Der Zweck ist die Möglichkeit für Arbeitnehmer, ihr Neugeborenes zu versorgen und zu erziehen ohne Angst die Arbeitsstelle zu verlieren. Obwohl in dieser Zeit die Arbeitnehmerpflichten ruhen bleibt das Arbeitsverhältnis dennoch bestehen. Eltern profitieren hier vom Kündigungsschutz.
Der Antrag wird sieben Wochen im Voraus, schriftlich mit Unterschrift gestellt. Beide Elternteile des Kindes haben einen Anspruch auf maximal 36 Monate Elternzeit. Der Kindesmutter wird in dieser Zeit acht Wochen Mutterschutzfrist angerechnet. Die Aufteilung zwischen den Eltern ist flexibel und ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auch verlängerbar. Nach Ablauf nimmt der Arbeitnehmer seine Tätigkeiten und Pflichten wieder auf. Ist dies vom Arbeitgeber nicht erwünscht, so hat dieser nach Ablauf der Elternzeit die Möglichkeit den Arbeitnehmer zu kündigen. Da die Elternzeit eine unbezahlte Freistellung ist, wird das Gehalt nur bis zum Ende der Mutterschutzfrist gezahlt. Eltern bekommen darauf das Kindergeld und sie haben die Möglichkeit Elterngeld zu beantragen.
Wählen und Kombinieren können Elternteile ab der Geburt ihres Kindes. Die Möglichkeiten bestehen zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld-Plus.Beide Elternteile entscheiden unter einander , wie lange und welcher Elternteil zu Hause zur Beträuung des Kndes bleibt oder ob sich beide Elternteile abwechseln. Desweiteren können beide das Geld am Stück beziehen oder den Bezug unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
Das Basiselterngeld gibt es für eine Dauer von maximal 14 Monaten. Je nachdem ob ein Elternteil alleine das Elterngeld beantragt oder beide und ob der Antragsteller alleinerziehend ist, entscheidet sich länge des Anspruchs . Alleinerziehende können 14 Monate Elterngeld beziehen. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate gibt es falls beide Partner das Kind betreuen.
Das ElterngeldPlus gibt es für Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Es ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, wird aber doppelt so lange gezahlt – bis zu 28 Monate. Vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate bekommen Eltern, wenn beide in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/was-ist-elternzeit–124702
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832
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