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Definition

Geringfügige Beschäftigung oder auch Minijob genannt ist eine Stelle mit einem maximalen monatlichen Arbeitsentgelt. Möglich ist auch ein Arbeitseinsatz von höchstens 70 Tagen pro Kalenderjahr. Diese Beschäftigung bietet keine soziale Absicherung, da keine Beiträge zu Sozialversicherung geleistet werden.

 

Arten

Ja es gibt zwei verschiedene Arten von Minijobs. Zum einen der allseits bekannte 450-Euro-Minijob und zum anderen der kurzfristige Minijob.

Der 450-Euro-Minijob setzt voraus, dass 450 Euro Arbeitsentgelt monatlich nicht überschritten werden, das ist die Geringfügigkeitsgrenze. Aus dem Stundenlohn ergibt sich wie viele Stunden Minijobber leisten dürfen, dabei ist für Minijobber ebenfalls der Mindestlohn zu beachten.

Der kurzfristige Minijob orientiert sind an der Menge der Arbeitstage im Kalenderjahr. Hier sollen 3 Monate bzw. 70 Tage im Kalenderjahr nicht überschritten werden. Das monatliche Entgelt kann dabei variieren.

 

Regelungen

Rechtsgrundlage für eine geringfügige Beschäftigung ist das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV).

 

Nachteile

 

Ein wesentlicher Nachteil des Minijobs im Vergleich zur Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist, dass ein Arbeitnehmer der einen Minijob keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abführen muss. Somit erwerben Minijobber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es ergeben sich auch weitere Nachteile oft im Arbeitsrecht als auch bei den Sozialversicherungen. Nicht zu vergessen ist auch, dass Angestellte im Minijob Verhältnis bedroht sind von Altersarmut. Arbeitnehmer, die langfristig nur einen Minijob ausüben, haben einen sehr geringen Rentenanspruch.

Zwar sind Minijobber in der Rentenversicherung pflichtversichert, können sich per Antrag davon befreien lassen. Die Befreiung wirkt für viele Arbeitnehmer zwar verlockend, führt jedoch dazu, dass Minijobber ihren Rentenanspruch dadurch verlieren. Ein weiterer Nachteil findet sich auch in Bezug auf die Sozialversicherung. Arbeitgeber führen für Minijobber Pauschalbeiträge ab. Minijobber sind dadurch jedoch nicht automatisch kranken- und pflegeversichert. Einen richtigen Versicherungsschutz erhalten Arbeitnehmer erst ab einem Verdienst über 450 €. Minijobber müssen also, wenn der Minijob die einzige Tätigkeit ist, sich anderweitig krankenversichern. Bis 450 Euro Monatsverdienst müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer also anderweitig krankenversichern.

Folgende Möglichkeiten gibt es hierfür: Eine Ausnahme gibt es bei Minijobber die entweder Arbeitslosengeld I oder das Arbeitslosengeld II beziehen. Das jeweils zuständige Amt zahlt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, solange ein Leistungsanspruch besteht.

Die Nachteile aus arbeitsrechtlicher Sicht entstehen durch die ungleiche Behandlung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und Minijobbern. Rechtlich betrachtet gelten Minijobber als Teilzeitbeschäftigte. Das bedeutet, dass Minijobber die gleichen Rechte haben wie Vollzeitbeschäftigte. In der Praxis zeigt sich jedoch das Minijobber selten gleichgestellt 

In der Praxis bleiben vielen Angestellten mit einem Minijob diese Rechte verwehrt. Sie bekommen eher selten die gleiche Behandlung wie regulär sozialversicherungspflichtige Angestellte.

 

 

Aufzeichnung

Arbeitszeiten der Minijobber werden ebenso erfasst wie die der sozialpflichtigen Beschäftigten. Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Somit soll sichergestellt werden, dass im Sinne des Mitarbeiters der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird. Der Mindestlohn wird in Abständen aktualisiert und wird vom Arbeitgeber regelmäßig überprüft. Derzeit beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,50 € (Stand Januar 2021). Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, die Aufzeichnungen zur Beschäftigung von Minijobbern für mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Effektiver und vor allen Dingen zuverlässiger und zeitsparender ist hier der Einsatz einer Software zur Zeiterfassung. 

 

Quellen: 

 

https://www.minijob-zentrale.de/DE/00_home/node.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Geringf%C3%BCgige_Besch%C3%A4ftigung

https://www.juraforum.de/lexikon/minijob

https://karrierebibel.de/minijob/