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Definition

 

Kündigung bezeichnet die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber. 

 Da weder die eine Partei (Arbeitnehmer) noch die andere Partei (Arbeitgeber) die Zustimmung des anderen benötigt gilt sie als einseitig. 

Es gibt Spezialfälle die von dieser Definition abweichen wie zum Beispiel die Änderungskündigung. 

Nach Aussprache der Kündigung gilt die Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der verstreichen muss, bevor das Arbeitsverhältnis als auch der Arbeitsvertrag aufgelöst werden.

Arten

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der ordentlichen „normalen“, der außerordentlichen „fristlosen“ und der Änderungskündigung. Bei der ordentlichen, auch fristgerechten Kündigung, muss der Arbeitgeber  (nach einem längeren Arbeitsverhältnis) gründe für die Kündigung vorlegen.

Gründe

Betriebsbedingt:

Charakteristisch hierfür ist, dass diese nicht im Fehlverhalten des Arbeitnehmers liegt. Entscheidend ist die Wirtschaftslage des Unternehmens, wie beispielsweise die Schließung einer Filiale oder einer Abteilung oder der Arbeitnehmer hat kein Fehlverhalten gezeigt und eine Umschulung des Arbeitnehmers ist nicht wirtschaftlich.

Verhaltensbedingt:

Wenn, ein Arbeitnehmer seine Pflichten verletzt und auf Abmahnungen seitens des Arbeitgebers nicht reagiert hat der Arbeitgeber dann das Recht den Arbeitnehmer zu kündigen. So kann man sagen, dass die Veranlassung durch den Arbeitnehmer erfolgt. Mangelnde Leistung ist Bestandteil einer personenbedingten Kündigung.  Der Leistungsmangel kann in der Person selbst begründet sein, zum Beispiel Verzehr von Alkohol am Arbeitsplatz oder der Arbeitnehmer schöpft seine Leistungsfähigkeit nicht ausschöpfen. Durch den Leistungsmangel des Arbeitnehmers wird der betriebliche Erfolg negativ beeinflusst.

Die außerordentliche Kündigung.

 Der Arbeitgeber kündigt ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, somit ist sie am selben Tag gültig. Das kann jedoch nicht ohne schwerwiegenden Grund ausgesprochen werden. Schwerwiegende Gründe sind zum Beispiel Störungen im Leistungsbereich oder Vertrauensbruch * hier gründe finden. Dem Arbeitnehmer steht es auch zu, fristlos zu kündigen. Auch hier gilt es schwerwiegende Gründe vorzulegen. Es können Gründe sein wie, wiederkehrend verspätete Lohnzahlungen, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder Mobbing und Beleidigungen. Wird die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ausgesprochen, so muss das Thema zunächst mit dem Arbeitgeber besprochen werden.

Die außerordentliche Kündigung wird in der Praxis meist als fristlose Kündigung bezeichnet. Während die ordentliche Kündigung die Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen erfordert, löst die außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis in der Regel mit sofortiger Wirkung auf. Die vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen brauchen nicht eingehalten zu werden.

Diese Art ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Voraussetzung ist, dass ein wichtiger Grund für sie vorliegt (§ 626 BGB). Ein wichtiger Grund ist anzunehmen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Das Recht auf fristlose Kündigung ist unabdingbar und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

Regelungen

Eine Kündigung erfordert in Deutschland der Schriftform und der Unterschrift. Erfolgt diese nicht in Schriftform und ohne Unterschrift, so ist sie nicht wirksam. Es sind  Kündigungsfristen zu beachten. Die Fristen werden festgehalten in Arbeitsverträgen und Tarifverträgen. Ein Arbeitnehmer muss keinen Grund angeben, der Arbeitgeber hingegen muss, um das Arbeitsverhältnis zu kündigen, einen Grund vorlegen. Der Arbeitgeber muss auch den Kündigungsschutz beachten. Von einem Kündigungsschutz sind Arbeitnehmer wie zum Beispiel werdende Mütter betroffen. Greift bei einem Arbeitnehmer der Kündigungsschutz, kann der Arbeitgeber diesen nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes kündigen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber dem gekündigten Arbeitnehmer eine Abfindung zahlen und die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

 

Quellen:

 

https://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++b3ad5e62-a628-11e0-7513-00093d114afd

https://www.offenbach.ihk.de/recht-und-steuern/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigungsarten/7

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigungsarten-ein-kurzer-ueberblick_133668.html

http://www.rechtsanwalt-alexa.de/wissen/wissenswertes/kundigung-im-arbeitsrecht/kundigung-was-genau-ist-eine-kundigung-eigentlich-und-was-ist-sie-nicht.html