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Definition
Der Midijob bezeichnet ein Beschäftigungsverhältnis aus dem Bereich des Niedriglohnsektors.
Ein Arbeitsverhältnis bei dem der Arbeitnehmer mehr als 450 € jedoch weniger als 1300 € verdient. Bekannt sind auch die Namen Beschäftigung in der Gleitzone oder auch Beschäftigung im Übergangsbereich. Durch die Ober- und Untergrenze hat der Mitarbeiter einen Spielraum im Verdienst.
Ausnahmen
Es gibt Ausnahmen. Weder Praktikanten, Auszubildende noch Absolventen fallen in diesen Bereich. Allerdings können Studenten einen Midijob ausüben und müssen lediglich einen Rentenbeitrag abführen
Geregelt ist der Midijob im Sozialgesetzbuch (SGB) IV.
Unterschiede
Bei einem Minijob entfallen die Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern, Rentenbeiträge können jedoch abgeführt werden. Der Arbeitnehmer kann die Zahlung der Rentenbeiträge ablehnen.
Ein Midijob wird sozialversicherungsrechtlich wie ein regulärer Teilzeit- oder Vollzeitjob behandelt. Für einen Arbeitnehmer werden also Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern abgeführt.
Vorteile
Es gibt viele Vorteile. Zum einen der Rentenanspruch. Zwar werden verringerte Beiträge an die Sozialversicherung gezahlt, es bleiben aber die vollständigen Rentenansprüche. Die Lohnsteuer muss ein Midijobber nur in bestimmten Fällen zahlen. Hauptkriterium hier ist, ob der Midijob als Hauptberuf oder als Nebenberuf ausgeübt wird. Natürlich spielt auch die Steuerklasse eine Rolle. Sehr interessant die Kranken- und Pflegeversicherung. Der Midijobber zahlt zwar einen niedrigen Beitrag, erhält dafür jedoch die vollen Leistungen und hat bei längeren Erkrankungen einen Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld. Wenn Midijobber ihre Tätigkeit für mindestens 12 Monate am Stück ausgeübt haben, besteht ein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.
Verdienstmöglichkeiten
Darf ein Midijobber eine weitere Tätigkeit ausüben?
Ja. Eine zulässige Nebenbeschäftigung ist möglich. Eine zulässige Nebenbeschäftigung ist ein Minijob und ermöglicht dem Midijobber ein weiteres Einkommen.
Weitere Kriterien
Bei der Anmeldung eines Midijobs gibt es einen Unterschied zum Minijob. Die Minijob-Zentrale regelt vollständig die Anmeldung eines Minijobs. Die Anmeldung eines Midijobs erfolgt wie die Anmeldung einer gewöhnlichen Arbeitsstelle. Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer bei sämtlichen Sozialversicherungen und rechnet mit den zuständigen Sozialversicherungsträgern ab. Der Anmeldeprozess bei einem Midijob ist daher wesentlich aufwendiger als der eines Minijobs. Es gibt Vorschriften was den Arbeitsumfang angeht. Per Gesetz darf die tägliche Stundenzahl nicht mehr als 8 Stunden betragen. Auch beim Verdienst gibt es eine Grenze. Im Midijob gilt die Obergrenze von 1.300 € und das wirkt sich auf die möglichen Arbeitsstunden aus. Midijobber haben einen rechtlichen Anspruch auf Urlaub. Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen sollte die Urlaubsregelung im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Der Midijob muss wie ein normales Arbeitsverhältnis gekündigt werden, daher gelten Kündigungsfristen.
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Midijob
https://www.haufe.de/personal/entgelt/minijob-und-midijob-im-vergleich_78_511588.html