ZEITundZUTRITT > Lexikon > Tarifvertrag
Der Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung über Löhne und Gehälter, welche zwischen den Vertretern der Arbeitgeberverbände und den Vertretern der Gewerkschaften geschlossen werden. Die Inhalte des Vertrags werden von den teilnehmenden Tarifvertragsparteien in Tarifverhandlungen ausgehandelt. Es wird verhandelt, wie hoch das Gehalt oder der Lohn ist für bestimmte Berufsgruppen, wie viele Urlaubstage es gibt, die Vergütung von Überstunden und vieles mehr. Die zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossenen Vereinbarungen sind nur eine bestimmte Zeit gültig für Betriebe, Behörden, Arbeiter, Angestellte sowie Beamte.
Im deutschen Grundgesetz ist die Tarifautonomie festgeschrieben. Die Tarifvertragsparteien sind berechtigt, ohne Einmischung Dritter, zum Beispiel der Regierung, ihre Belange zu verhandeln.
Durch Tarifverträge profitieren Arbeitnehmer ebenso von positiven Branchenentwicklungen wie Arbeitgeber. Zum Beispiel durch Gehaltsanpassungen. Durch den Tarifvertrag bekommen Mitarbeiter darüber hinaus
Darüber hinaus garantiert der Tarifvertrag dem Mitarbeiter Mitspracherecht und angemessene Arbeitsbedingungen. Für Arbeitnehmer erfüllt der Vertrag somit eine Schutzfunktion.
Für Arbeitgeber bietet der Tarifvertrag ebenso Vorteile, da dieser einen fairen Wettbewerb ermöglicht, weil alle Unternehmen unter den gleichen Bedingungen arbeiten. Ebenso ist den Arbeitnehmern untersagt zu streiken, wenn der Tarifvertrag in dem betroffenen Unternehmen gilt.
In Deutschland unterscheidet man zwischen fünf verschiedenen Tarifverträgen. Den Manteltarifvertrag, den Flächentarifvertrag, den Branchentarifvertrag, den Firmentarifvertrag und den Vergütungstarifvertrag. Im Manteltarifvertrag sind grundsätzliche Inhalte geregelt wie Arbeitszeiten oder Lohn- und Gehaltsgruppen. Der Flächentarifvertrag ist ein Tarifvertrag für einen bestimmten räumlichen Geltungsbereich. Der Branchentarifvertrag wird für eine bestimmte Branche vereinbart und der Firmentarifvertrag gilt nur für ein bestimmtes Unternehmen. Ein Vergütungstarifvertrag regelt die minimale Vergütung, die einem Arbeitnehmer zusteht und verhindert somit eine untertarifliche Bezahlung der Arbeitnehmer.
Inhalte
Der Tarifvertrag regelt Rechte und Pflichten von ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern und damit viele Fragen der Arbeitsbedingungen.
Bespiele, dafür sind folgende Inhalte:
https://www.gesetze-im-internet.de/tvg/__1.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Tarifvertrag
https://www.dgb.de/themen/++co++8441ae46-fef1-11df-463e-00188b4dc422
https://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++c2393e26-bf44-11e0-558a-00093d114afd
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