ZEITundZUTRITT > Lexikon > Überstunden

 

Definition

Überstunden, auch Überzeit oder Überarbeit genannt, beschreiben die Arbeitszeit, die über die tägliche/wöchentliche Normalarbeitszeit hinausgeht. Arbeitnehmer die Überstunden leisten haben das Recht auf Vergütung dieser Stunden.  Entweder die Arbeitnehmer bekommen Geld oder mehr Freizeit. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet Überstunden zu leisten, wenn es dazu keine Vereinbarung gibt. Die Normalarbeitszeit eines Arbeitnehmers ist geregelt im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag. Nicht gleichzusetzen ist Überzeit mit Mehrarbeit, den Mehrarbeit bezeichnet die Arbeitszeit, welche die Höchstarbeitszeit übersteigt und nicht die Normalarbeitszeit.

 

Bestimmungen

Die gesetzliche Überstundenregelung samt ihrer Obergrenzen ist im Arbeitsgesetz verankert. Regulär dürfen Arbeitnehmer an  laut Arbeitsgesetz nicht länger als acht Stunden. Erfolgt innerhalb von 6 Monaten ein Freizeitausgleich, dürfen Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit auf 10 Stunden am Tag erweitern (§ 3 Arbeitszeitgesetz – ArbZG). Die Ruhepausen zählen nicht zur täglichen Arbeitszeit. Arbeitnehmer sind per Gesetz nicht zur Überschreitung der Normalarbeitszeit nicht verpflichtet, jedoch können Arbeitgeber in Notfallsituationen oder in einer unvorhergesehenen Krise sowie bei besonderem betrieblichen Bedarf Überzeit anordnen. Darüber hinaus dürfen weder stillende oder werdende Mütter noch schwerbehinderte Menschen Überstunden leisten. In einem Tarifvertrag lässt sich das Höchstmaß an Überzeit vereinbaren.

Arbeitgeber sind in Deutschland nicht dazu verpflichtet Überzeit auszubezahlen, sofern in einem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag die Überstunden Zahl für einen Arbeitsmonat vereinbart wurde, zum Beispiel 10 Überstunden. Das bedeutet, dass wenn Arbeitnehmer die Normalarbeitszeit für mehr als 10 Stunden überschreiten, diese erst ausgezahlt werden. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts im Vertrag geregelt, so muss der Arbeitgeber die Überschreitung der Normalarbeitszeit nur dann ausbezahlen, wenn er diese angeordnet hat und der Arbeitnehmer diese auch notiert hat. Statt der finanziellen Vergütung besteht auch die Möglichkeit eines Zeitausgleichs. Man muss hier auf Verfallsfristen achten. Sind Überstunden verjährt, so verfällt auch der Anspruch auf Abgeltung. Überstundenzuschläge werden in Tarifverträgen individuell vereinbart.

Wird ein Arbeitnehmer gekündigt, entscheidet der Arbeitgeber was mit der Überzeit passiert. Entweder er zahlt sie dem Arbeitnehmer aus oder der Arbeitnehmer bekommt zusätzliche Freizeit.

 

Zeiterfassung als Hilfsmittel

 

Die Nutzung einer Zeiterfassungssoftware oder einer Zeiterfassungs-App macht die Aufzeichnung der Arbeitszeiten nicht nur transparent, sondern auch zuverlässig. Die Überzeit aller Mitarbeiter kann auf einem Blick eingesehen werden, dadurch können Arbeitgeber in der Zukunft Abwesenheiten beziehungsweise Überstundenzahlungen in der Planung berücksichtigen. Werden Arbeitszeiten ordnungsgemäß erfasst, werden Überstunden ersichtlich. Diese sind umso zuverlässiger, desto transparenter die Methode der

Quellen:

 

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~7-Fragen-zu-Ueberstunden~.html

https://arbeits-abc.de/ueberstunden-das-darf-der-arbeitgeber-verlangen/

https://www.arbeitsrechte.de/ueberstundenregelung/

https://karrierebibel.de/ueberstunden/