AGB für die Lieferung von Hardware (AGB-HW)
§1 Gegenstand des Vertrages
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle – auch zukünftige – Lieferungen von Hardware. Änderungen, Ergänzungen, Erklärungen, Mitteilungen und notwendigen Zustimmungserklärungen bedürfen stets der Schriftform.
1.2 Der Kunde kauft vom Auftragnehmer die im Bestellschein (Vertrag) aufgeführte Hardware und Systemsoftware.
1.3 Für die Systemsoftware gelten die Lizenzbedingungen des Herstellers.
§2 Lieferung und Liefertermin
2.1 Die Lieferung erfolgt gemäß AGB-A §§3 und 4 durch den Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen an die vom Kunden angegebene Adresse. Der Kunde verpflichtet sich die Lieferung auf formale Vollständigkeit zu prüfen. Vom Zeitpunkt der Anlieferung an geht die Gefahr auf den Kunden über.
2.2 Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, sie bedürfen der Bestätigung des Vorlieferanten des Auftragnehmers.
§3 Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 Die Geräte werden zu den im Vertrag festgelegten Preisen geliefert.
3.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Fracht-, Porto- und Verpackungskosten sowie Versicherungs-, Zoll- und Grenzgebühren. Kleinmaterial wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.
3.3 Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
3.4 Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Geräte Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
§4 Gewährleistung und Haftung
Es gelten die vereinbarten Gewährleistungszeiten und -bedingungen. Innerhalb der Gewährleistungszeit wird der Gewährleistungsgeber fehlerhafte Geräte instand setzen. Er ist berechtigt, auch Dritte mit der Fehlerbehebung zu beauftragen.
Jede Gewährleistung entfällt, wenn:
- Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt werden;
- der Kunde oder ein nicht autorisierter Dritter Änderungen vornimmt oder Teile auswechselt.
§5 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, sowie nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§6 Sonstiges
6.1 Ein abgeschlossener Vertrag gilt in Rechten und Pflichten auch für alle Rechtsnachfolger der Vertragsparteien.
6.2 Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Rechtsgültigkeit des Vertrages. In einem solchen Fall werden die Vertragspartner die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame ersetzen , die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Sinngemäß ist bei einem Vertragsbruch zu verfahren.
6.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.