ZEITundZUTRITT > Lexikon > Feiertagsarbeit

Definition

Die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Feiertagen wird als Feiertagsarbeit bezeichnet. Bundesweit sind Feiertage länderabhängig definiert. Es gibt auch Feiertage, an denen in Deutschland ein generelles Feiertagsverbot besteht, wie zum Beispiel Neujahr. Es gibt allerdings Berufsfelder, die auch Arbeit an Feiertagen erfordern wie zum Beispiel Altenpflege oder auch Produktionsarbeit. Das Arbeitszeitgesetz regelt, wie Unternehmen mit Feiertagen umzugehen haben.

Regelungen

In Deutschland unterliegt die Arbeit an Feiertagen den Regelungen Arbeitsschutzgesetzes. Prinzipiell gilt ein generelles Verbot der Arbeit an Feiertagen. Natürlich ist dies in der regel so nicht durchsetzbar. Wenn wir uns Berufe im Bereich der Produktion anschauen, wo Maschinen Dauer betrieben werden müssen, die Altenpflege, wo es um Betreuung und Pflege auf Hilfe angewiesener Menschen geht oder auch das gesamte Gesundheitswesen wird klar, dass es auch Ausnahmen, bedarf. Sämtliche Gebote und Verbote sowie Ausnahmen und deren Voraussetzungen sind in Deutschland im Arbeitszeitgesetz geregelt.

Wenn ein Unternehmen Arbeitnehmer an Feiertagen beschäftigen möchte, obwohl es per Arbeitszeitgesetz nicht zugelassen wird, ist eine Genehmigung von bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzuholen. In der Regel wird das Unternehmen gebeten eine Stellung des Betriebsrates abzugeben. Arbeitnehmern wird gestörte Feiertagsruhe nach dem Arbeitszeitgesetz ausgeglichen. Dieser Ausgleich, der Ersatzruhetag kann dann in den nächsten acht Wochen gewährt werden. Das Gesetz sieht keine Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit vor. In Tarifverträgen dagegen wird meist ein Feiertagszuschlag vorgeschrieben und wirkt sich positiv auf das Gehalt des Arbeitnehmers aus.

Möglichkeiten

Setzten Arbeitgeber eine digitale Zeiterfassung ein, ist es einfacher für das Unternehmen die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sowie andere Vorgaben einzuhalten. Grunddaten, Automatismen und Kalender können in der Software hinterlegt werden, wodurch die Berechnungen der Zuschläge und Boni automatisch verläuft.

Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html

https://karrierebibel.de/feiertagsarbeit/