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Definition
Lohnabrechnung, auch bekannt als Gehaltsabrechnung, Monatsabrechnung oder Lohnendabrechnung ist ein Dokument, auf dem die Zusammensetzung des Lohns eines Arbeitnehmers für einen Abrechnungszeitraum dokumentiert wird. Sie enthält vor allem folgende Angaben:
- den Abrechnungszeitraum
- die Höhe des Einkommens
- weitere Vergütungen und Vorschüsse
Die Abrechnung schlüsselt das Gehalt genau auf und stellt die Lohnauszahlung, in der Regel für einen Monat, nachvollziehbar dar. Nach § 108 GewO sind Arbeitgeber zur Ausgabe solch einer Abrechnung verpflichtet. Die Durchführung der Lohnabrechnung erfolgt im Zuge der Lohnbuchhaltung. Arbeitsentgelte aller Angestellten im Unternehmen sind bei diesem Prozess, erfasst, abgerechnet und gebucht. So errechnet sich der Anspruch auf Lohn der einzelnen Arbeitnehmer für die jeweilige Lohnperiode und als Folge dieser Berechnung verbucht und ausgezahlt.
Regelungen
Dem Arbeitnehmer muss am Ende eines Kalendermonats die Lohnabrechnung, also die Bescheinigung des Entgeltes in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt werden. Sie informiert den Arbeitnehmer über seinen Lohnanspruch, den er gegenüber seinem Arbeitgeber hat, und auch über zu erhaltene Bezüge sowie die geleisteten steuerlichen Abgaben. Zur Berechnung des Lohnanspruchs werden zunächst die Daten der Arbeitszeiterfassung herangezogen. Die Daten der Arbeitszeiterfassung geben Aufschluss über die Lohnzeiten der Arbeitnehmer und diese werden dann mit den Lohnsätzen bewertet. Im Anschluss werden fällige Zuschläge und Prämien hinzugerechnet. Daraus errechnet sich der Bruttolohn. Darauf folgend werden die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer berechnet. Der Nettolohn Lohn ergibt sich aus dem Abzug der Lohnsteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttolohn.
Die Inhalte einer Lohnabrechnung sind vom Gesetzgeber in § 108 Abs. 3 Satz 1 GewO genau festgelegt.
- Personaldaten des Mitarbeiters
- Versicherungsnummer des Arbeitnehmers
- Datum des Beginns (und Endes im Falle einer Kündigung) des Arbeitsverhältnisses
- Abrechnungszeitraum
- Lohnsteuerklasse
- Bruttogehalt
- Sachbezüge und andere Bezüge
- vermögenswirksame Leistungen
- Zuschläge, Zulagen
- Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung)
- Steuerbeträge (Lohn- und Kirchensteuer)
- Nettogehalt
Verantwortungsbereich
Arbeitgeber sind in der Verantwortung bei der Erstellung der korrekten Lohnabrechnung. Kleine und mittlere Unternehmen outsourcen häufig diese Aufgabe. Beauftragt werden dafür in der Regel Steuerberater oder Lohnbüros, dadurch verlieren Arbeitgeber jedoch an Flexibilität und Kontrolle. Das Outsourcing kann die Faktoren Zeit und Geld immens steigern. Missverständliche Kommunikation führt zum Korrekturbedarf und Korrekturbedarf beim Outsourcing steigert die Kosten.
Unternehmen können auf Muster oder Vorlagen zurückgreifen. Dies ist für den Anfang in Ordnung. Sie helfen den Unternehmen zwar anfangs dabei, relevante Daten für die Lohnbuchhaltung zu erfassen, aber langfristig betrachtet, bieten diese Möglichkeiten keine professionelle Lösung. Wenn, ein Unternehmen die Lohnbuchhaltung nicht outsourcen möchte und unkompliziert und zeitsparend ihre Lohnbuchhaltung erarbeiten möchte empfiehlt sich die Nutzung einer dafür geeigneten Software. Auf Dauer sparen die Unternehmen damit Zeit und Geld
Quellen
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/