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Definition

Nachtarbeit ist eine Arbeitsleistung, die ein Arbeitnehmer länger als zwei Stunden in der Nachtzeit verrichtet. Nachtarbeit findet also in der Zeit von 23 bis 6 Uhr statt. Diese Arbeitsleistungen sind,  aus Gründen der Versorgung (zum Beispiel Verkehrsbetriebe, Altenpflege oder Krankenhäuser, Polizei) oder aus technischen Gründen (Produktionsbetriebe), unvermeidbar. Doch die Nachtarbeit ist auch mit Problemen belastet. Die Nachtarbeit greift in den natürlichen Biorhythmus des Menschen ein und kann auch die Arbeitsleistung beeinträchtigen. 

 

Regelung

 

Die Nachtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt und individuell in Tarifverträgen. Um als Nachtarbeiter zu gelten muss ein Arbeitnehmer 48 Nachtschichten im Jahr leisten und zwei Stunden Arbeit leisten in der Zeit von 23 bis 6 Uhr. Die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden am Stück darf nicht überschritten werden. Sie kann auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb eines Kalendermonats oder von 4 Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich nicht überschritten wird. Per Gesetz werden Arbeitnehmer in der Nachtarbeit mit einem 25 % bis 30 % Zuschlag auf ihren Bruttostundenlohn entschädigt. In Tarifverträgen passt man die Höhe der Entschädigung an. Ab dem 50. Lebensjahr profitiert der Arbeitnehmer von einer ärztlichen Untersuchung, welche alle drei Jahre erfolgt, verpflichtend ist und für die der Arbeitgeber aufkommt.

 

Ausnahmen

Nach § 14 Jugendarbeitsschutzgesetz ist Jugendlichen genauso wie Schwangeren oder stillenden Müttern arbeiten in den Nachtstunden verboten. Wenn diese Mitarbeiter nicht freiwillig ab 20 Uhr aufhören zu arbeiten, gilt hier sogar ein Verbot. Dieses Verbot gilt ab 20 Uhr, wenn sich diese Arbeitnehmer nicht freiwillig zur Arbeit bis 22 Uhr entscheiden.

 

Vorsorgen

Um Komplikationen oder gar Fehler bei der Zeiterfassung zu vermeiden, ist es ratsam eine Mitarbeiterzeiterfassung zu verwenden. Im System können sie Zuschläge und Regelungen einpflegen. Das System nutzt die eingepflegten Informationen, um automatisch Arbeitszeiten zuzuordnen und dazugehörige Zuschläge zu berechnen. Ihren Arbeitnehmern ist damit eine zuverlässige und faire Abrechnung garantiert.

Folgen

Welche Auswirkungen kann die Nachtarbeit für Mitarbeiter haben?

Nachtarbeit löst nach wissenschaftlichen Erkenntnissen verschiedene negative Folgen aus, dazu gehören unter anderem Schlafstörungen, Gereiztheit oder Herz-Kreislauf-Probleme. Mangel an sozialen Kontakten oder soziale Benachteiligung können auch eine Folge sein. Das Alter der Arbeitnehmer spielt auch eine Rolle, zum Beispiel kann ein junger Organismus Schlafmangel schneller kompensieren als ein älterer. Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, arbeiten gegen ihren Biorhythmus.

Um der Überlastung vorzubeugen, sollten Arbeitnehmer nicht dauerhaft gegen ihren Biorhythmus arbeiten, eine Möglichkeit wäre zum Beispiel ein Wechsel in den Schichten. Von einem Wechsel von Nachtschicht zu Frühschicht oder Frühschicht zu Nachtschicht sollte man absehen, weil es den Körper zusätzlich beansprucht. Arbeitnehmer haben in der Regel  eine Ruhezeit von 24 oder sogar 48 Stunden.

 

Quellen:

https://www.gda-psyche.de/DE/Arbeit-und-Psyche-von-A-Z/Arbeitszeit/Nachtarbeit/inhalt.html

https://www.lohn-info.de/zuschlaege_nachtarbeit.html

https://www.arbeitszeit-klug-gestalten.de/alles-zu-arbeitszeitgestaltung/arbeitszeitrecht/nacht-mit-schichtarbeit/

https://www.gda-psyche.de/DE/Arbeit-und-Psyche-von-A-Z/Arbeitszeit/Nachtarbeit/inhalt.html