Kostenlose Online-Zeiterfassung für Ihr Unternehmen
Modern und flexibel Arbeitszeiten im Unternehmen erfassen und verwalten.
Mit wenigen Klicks buchen Ihre Mitarbeiter die Arbeitszeiten passend zu ihrer Arbeitssituation.
Ab jetzt erfassen Sie Arbeitszeiten sofort, genau und fair. Ein Klick genügt und die Arbeitszeiterfassung startet, pausiert oder endet.
Hauptmerkmale
Entdecken Sie wie ZEITundZUTRITT Ihnen Arbeit abnimmt
- Immer und überall und jederzeit verfügbar dank Cloud-Lösung
- Auf allen Geräten anwendbar: PC/Mac, Terminal, Smartphone und Tablet
- Top Service: Onboarding-Service und kostenloser Support
- Nutzerfreundlich und rasch erledigt: Daher von Mitarbeitern geschätzt
- Gesetzeskonform: Gesetzliche Vorgaben korrekt einhalten
- Weniger Aufwand: Automatische Stundenabrechnung
- Sicher: DSGVO-konform, Serverstandort Deutschland
Erfassen Sie mit ZEITundZUTRITT die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter einfach, effizient und kostenlos
Entspannte Zeiterfassung – auch im Home-Office
Mit der Dokumentation von Arbeitsbeginn und Arbeitsende erfüllt Ihr Betrieb die gesetzlichen Anforderungen der ordentlichen Dokumentation. Wir schalten Ihnen Ihren Web-Zugang zur ZEITundZUTRITT Online-Zeiterfassung frei. Verwalten Sie so viele Mitarbeiter wie Sie möchten.  Wir tragen Ihre Mitarbeiterdaten ein und geben Ihnen eine Einweisung. Alles kostenfrei. Sie müssen sich lediglich registrieren.Erfassen Sie Zeiten mobil und flexibel via App
Ihre Mitarbeiter buchen die Arbeitszeiten mit der ZEITundZUTRITT-App für Android oder iOS einfach und exakt am Smartphone und am Tablet – flexibel am jeweiligen Arbeitsort.
Die mobile Arbeitszeiterfassung integriert sich optimal in das Zeiterfassungssystem von ZEITundZUTRITT: erweitern Sie jederzeit Ihren Funktionsumfang oder nutzen Sie zusätzlich unsere Erfassungsterminals.
Was ist drin in Ihrem kostenlosen Starterpaket?
- Gratis-Nutzung der mobilen ZEITundZUTRITT-App für beliebig viele Mitarbeiter (statt 2,50€ / Mitarbeiter u. Monat)
- Beliebig viele Buchungen möglich: KOMMT, GEHT, DIENSTGANG, RAUCHERPAUSE
- Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen