Während der laufenden Impfkampagne fragen sich Arbeitgeber, was sie nun von ihren Arbeitnehmern verlangen dürfen? Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass sich ein Arbeitnehmer impft? Derzeit lassen sich Fragen zur Impfpflicht am Arbeitsplatz noch nicht beantworten. Ein wenig Einsicht in die Thematik gibt es aber schon.

Ist eine Impfpflicht am Arbeitsplatz erlaubt?

Die Coronapandemie hat gravierende Veränderungen in die Arbeitswelt gebracht. Mehrwöchige Quarantäne-Fälle, Kurzarbeit, Homeoffice und Krankheitsfälle. Arbeitgeber fragen sich deshalb, ob eine Impfpflicht Normalität in den Arbeitsalltag bringen könnte. In Deutschland besteht aktuell keine Impfpflicht, ergo die Entscheidung für eine Impfung ist stets freiwillig. Eine Impfpflicht für Arbeitnehmer würde zunächst eine rechtliche Grundlage durch den Gesetzgeber erfordern, doch zurzeit gibt es sie nicht. Lieferengpässe und knappe Impfstoffmengen können ein Grund sein und es ist nicht ausgeschlossen, dass eine rechtliche Grundlage kommt. Zum Beispiel für ausgewählte Berufe wie zum Beispiel Altenpfleger, Ärzte u. ä. 

Fazit: Sie können von Ihren Mitarbeitern nicht fordern sich Impfen zu lassen. Dies gilt für alle Berufsgruppen und somit alle Arbeitnehmenden.

Es steht Ihnen, als Unternehmen natürlich frei ihren Mitarbeitern eine Impfung anzubieten.

Fakten am Rande:

Laut Bundesverwaltungsgericht sind gesetzliche Impfpflichten grundsätzlich zulässig. Als Beispiel kann man hier die Masernschutzimpfung als Beispiel nehmen. Per Wasserschutzgesetz wurde für bestimmte Berufsgruppen (medizinischer und erzieherischer Bereich) eine Massenimpfpflicht eingeführt. Genaueres dazu erfahren sie hier →https://www.masernschutz.de/beschaeftigte-in-einrichtungen.html

Kann ein Arbeitgeber sein Weisungsrecht für die Impfpflicht verwenden?

Arbeitgeber haben ein Direktions- oder Weisungsrecht gegenüber seinen Angestellten. Darf ein Arbeitgeber dieses auch für Pflichtimpfungen nutzen?

Zwar haben Arbeitgeber ein Direktions beziehungsweise ein Weisungsrecht doch dieses hat auch seine Grenzen. Anordnungen eines Arbeitgebers dürfen nicht gegen tarifliche oder gesetzliche Anordnungen verstoßen, also nicht gegen höheres recht. Des Weiteren, hat ein Arbeitgeber auch die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer zu wahren, dazu zählt auch die Entscheidung für oder gegen eine Impfung. Um eine Impfpflicht im Betrieb zu verhängen, benötigt der Arbeitgeber also entsprechende gesetzliche Grundlagen.

Für den Arbeitgeber bedeutet das konkret, dass Arbeitnehmer sich gegen eine Impfung entscheiden dürfen.

Die Impfung der Arbeitnehmer vielleicht dann durch den Arbeitsvertrag regeln?

Auch hier ist eine Regelung durch den Gesetzgeber Voraussetzung. Besteht keine gesetzliche Pflicht, so kann auch im Arbeitsvertrag eine Pflicht Impfung nicht festgehalten werden. Vertragliche Inhalte werden bei einer AGB-Kontrolle geprüft. Ein Arbeitsvertrag mit einer Impfpflicht würde einer solchen Kontrolle nicht standhalten da er wesentlich von der allgemeinen Rechtslage abweicht.

Wie steht es um Anreize zur Steigerung der Impfbereitschaft?

Das ist eine denkbare Lösung. Zumal selbst für den privaten Bereich darüber debattiert wird geimpften Personen Vorzüge zu gewähren, wie Konzertbesuche. Da wir derzeit jedoch ein Ansteckungsrisiko durch geimpfte Personen nicht ausschließen können, sind dies noch nur Gedanken Spielereien.  Finanzielle Anreize sind jedoch denkbar. Arbeitgeber können geimpften Arbeitnehmern Anreize wie Sonderzahlungen, extra Urlaubstage oder Wertgutscheine anbieten. Sollte im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden sein, müssen solche Entscheidungen zunächst mit dem Betriebsrat abgeklärt werden.

Eine Frage bleibt noch offen. Können Arbeitgeber Mitarbeiter freistellen, wenn sie nicht geimpft sind?

Können Arbeitgeber Mitarbeiter freistellen, wenn diese nicht geimpft sind?  

Auch hier gibt es keine klare Regelung. Die Meinungen gehen diesbezüglich auch stark auseinander. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird eine fehlende Impfung als Freistellungsgrund jedoch nicht ausreichen.

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