Die Pandemie in den letzten zwei Jahren hat Kurzarbeit mit zu den wichtigsten Themen gemacht. Was können Sie tun, wenn Ihr Unternehmen von schlechten Auftragslagen bedroht ist? Wie reagieren Sie, wenn kurzzeitig der Arbeitsaufwand steigt? Und wie müssen Sie reagieren auf Überstunden bei schlechter Auftragslage?
Kurzarbeit steht für eine vorübergehende Reduzierung der vertraglichen Arbeitszeit. Unternehmen können so in herausfordernden Situationen, wie zum Beispiel der Coronapandemie, Personalkosten sparen, um die sinkende Umsatzsituation besser zu überstehen.
Wenn Unternehmer die Möglichkeit haben, Arbeitsausfälle zu vermeiden, ist die Beantragung von Kurzarbeit nicht möglich. Gesetzliche Regelungen zur Kurzarbeit finden Sie im § 96 SGB III. Um Arbeitnehmern das Bestreiten des Lebensunterhalts trotz fehlenden Lohn ermöglichen zu können gibt es das KUG (Kurzarbeitergeld). Durch das KUG wird ein Teil des Nettoeinkommens abgedeckt.
Bei Kurzarbeit ist Mehrarbeit grundsätzlich untersagt. Arbeitgeber sind laut Arbeitsrecht verpflichtet zu überwachen, dass Arbeitnehmer die zu leistenden Stunden nicht überschreiten. Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Ein Beispiel können zum Beispiel unerwartete Reparaturen sein, die aufgrund ihrer Dringlichkeit nicht aufgeschoben werden können.
Leider gibt es keine exakten Grenzen zwischen Kurzarbeit und Regelbetrieb. Um eine Entscheidung treffen zu können sollte gesamte Situation in Betracht genommen werden. Ergo ist die regelmäßige Prüfung der Auftragslage unvermeidbar. Zudem muss Mehrarbeit detailliert begründet werden, um falsch Angaben zu vermeiden. Hier ist Obacht gefragt denn für falsch Aussagen drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen! Die Bundesagentur für Arbeit ist für die Gewährung von Kurzarbeitergeld zuständig, daher ist an diese Behörde auch jedwede Abweichung von der Arbeitszeit zu melden. Die Bundesagentur prüft dann erneut, ob die Voraussetzungen für eine weitere Gewährung weiterhin vorliegen. Das Unternehmen muss also zum Monatsende alle geleisteten Stunden der Bundesagentur für Arbeit melden. Wenn das Unternehmen vorab absehen kann, das eine Erhöhung des Auftragsvolumens ansteht, so ist dies ebenfalls zu melden.
Sie sollten sich zwingend überlegen, ob die Kurzarbeit noch gerechtfertigt ist und auf jeden Fall Absprache mit der Bundesagentur für Arbeit halten, um Fehler und Konsequenzen zu vermeiden. Der Einsatz einer digitalen Zeiterfassung empfiehlt sich für eine zuverlässige und rechtssichere Zeiterfassung.
Das Team von ZEITundZUTRITT berät Sie gern zur digitalen Zeiterfassung und zuverlässigen Überstundenabrechnung. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf unter: +49 2536 / 318 44 33.
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